sollte vorhanden sein. Was wir Ihnen bieten: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. Besoldung nach A 11
. Die Fahrerlaubnis der Klasse B sollte vorhanden sein. Was wir Ihnen bieten: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11
der Klasse B sollte vorhanden sein. Was wir Ihnen bieten: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L bzw
: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. Besoldung nach A 11 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit
sollte vorhanden sein. Was wir Ihnen bieten: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. Besoldung nach A 11
. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. Besoldung nach A 11 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden
sollte vorhanden sein. Was wir Ihnen bieten: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. Besoldung nach A 11
. Die Fahrerlaubnis der Klasse B sollte vorhanden sein. Was wir Ihnen bieten: unbefristetes Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis beim Land Niedersachsen, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 11
, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Besoldung nach A 12 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf
, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Besoldung nach A 12 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf